Ratgeber · Google Unternehmensprofil

Jemand anderes hat meinen Google-Eintrag: Inhaberschaft zurückholen

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Du willst eine Öffnungszeit ändern und siehst: «Dieses Unternehmen wird bereits von jemandem verwaltet.» Das ist ärgerlich, aber in den meisten Fällen lösbar. Der Weg dauert allerdings Wochen, nicht Stunden – darum lohnt es sich, ihn gleich richtig zu beginnen.

Erst klären, wer es überhaupt ist

Google zeigt dir beim Anfordern einen verfremdeten Hinweis auf das verwaltende Konto, meist den ersten Buchstaben und die Domain. Daraus lässt sich oft schon ableiten, wer dahintersteht.

Drei Fälle kommen praktisch immer vor. Die alte Agentur, die das Profil beim Aufsetzen auf ihr eigenes Konto gelegt hat. Ein ehemaliger Mitarbeitender, der es mit seiner privaten Adresse angelegt hat. Oder eine fremde Person, die den Eintrag irgendwann beansprucht hat, weil er unbesetzt war.

Der schnellste Weg ist immer der direkte: anrufen oder schreiben und um die Übergabe bitten. Das dauert Minuten statt Wochen. Bei der alten Agentur hilft der Hinweis, dass ihr den Eintrag ohnehin bekommt, der Umweg nur beide Zeit kostet.

Der offizielle Weg

Reicht das nicht, forderst du die Inhaberschaft über Google an. Der Ablauf:

Du suchst dein Unternehmen und wählst, dass du es als Inhaber beanspruchst.

Google schickt eine Anfrage an das aktuelle Konto. Ab da läuft eine Frist von einigen Tagen.

Antwortet die andere Seite nicht, kannst du nach Ablauf der Frist die Inhaberschaft übernehmen. Du musst dann meist nochmal verifizieren, oft per Video.

Lehnt die andere Seite ab, geht es in ein Prüfverfahren. Dort entscheidet, wer belegen kann, dass er den Betrieb führt.

Der Weg zur Inhaberschaft
Der Weg zur Inhaberschaft

Welche Belege zählen

Handelsregisterauszug. Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Adresse. Eine Rechnung eines Versorgers auf den Firmennamen. Fotos der Beschriftung am Gebäude. Bei einem Agenturstreit zusätzlich der Vertrag, aus dem hervorgeht, dass die Betreuung beendet ist.

Was nicht zählt: dass du schon länger dort arbeitest, dass die Website dir gehört oder dass es dein Firmenname ist. Der Firmenname allein reicht nicht.

Wenn nichts geht

Bleibt der Eintrag blockiert und du kommst über das Verfahren nicht weiter, hilft der Support. Dort schilderst du den Fall mit Belegen. Das dauert, führt aber in klaren Fällen zum Ziel.

Was du nicht tun solltest: einen zweiten Eintrag für denselben Betrieb anlegen. Das gilt als Duplikat und kann beide Einträge gefährden.

Danach sofort absichern

Hast du die Inhaberschaft, mach zwei Dinge gleich.

Leg die Inhaberschaft auf ein Firmenkonto, nicht auf die private Adresse eines Menschen. Wenn diese Person geht, geht das Profil sonst mit.

Trage eine zweite Person als Inhaber ein, nicht nur als Verwalter. Dann gibt es immer einen zweiten Schlüssel.

Agenturen bekommen die Rolle Verwalter, nie Inhaber. So können sie arbeiten, aber dir den Zugang nicht entziehen.

Was wir dabei übernehmen

Wo steht dein Betrieb heute?

Wir übernehmen Profile regelmässig von Vorgängern und legen sie grundsätzlich so an, dass die Inhaberschaft beim Kunden bleibt. Wenn du gerade blockiert bist, sag uns, was du im Anforderungsdialog siehst – daraus lässt sich meist ableiten, welcher Weg der schnellste ist.